ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 1. 2. 2019

Vorbemerkung

„Metzgerei Jacobs“ und „Jacobs Catering“ sind Betriebsteile der Metzgerei Rudolf Jacobs. Alle unter diesen Vertriebs-Marken angebotenen Leistungen werden vom Einzelunternehmen Metzgerei Rudolf Jacobs (s.o.) erbracht.

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Metzgerei Rudolf Jacobs (im weiteren Auftragnehmerin genannt), die von Kunden (im weiteren Auftraggeber genannt) beauftragt werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen, die unter einem Service- oder Marketing-Namen der Metzgerei Rudolf Jacobs angeboten oder ausgeführt werden.
  3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsabschluss und -haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (Brief, Fax, Email) oder fernmündliche bzw. persönliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber gegenüber einem Mitarbeiter oder dem Inhaber der Metzgerei Rudolf Jacobs zustande. Die Einzelfirma Rudolf Jacobs und der Auftraggeber sind die Vertragsparteien.
  2. Sofern es Termin und Umstände zulassen, wird eine mündliche Auftragserteilung vom Auftragnehmer in geeigneter Form schriftlich (Email, Brief/Formular) bestätigt, es sei denn, die Vertragsparteien haben es anders vereinbart.
  3. Die Haftung der Metzgerei Rudolf Jacobs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Metzgerei Rudolf Jacobs rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

  1. Die Metzgerei Rudolf Jacobs ist verpflichtet, die vom Auftraggeberbestellten und von der Metzgerei Rudolf Jacobs zugesagten Leistungen laut Vertragsinhalt zu erbringen.
  2. Der Auftragnehmer nennt die Preise für seine Waren, Produkte, Leistungen entweder in Form allgemeiner Preislisten (einsehbar auf einer Homepage, durch Aushang, in einer Werbung usw.) oder in Form eines individuellen Angebotes. Auch im Falle des individuellen Angebotes gelten für alle eventuell nachträglich bestellten oder von der ursprünglichen Bestellung abweichenden Waren und Leistungen die allgmein veröffentlichten Preise.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für bestellte Leistungen vereinbarten Preise der Metzgerei Rudolf Jacobs zu zahlen, sofern und sobald die Lieferung erfolgt ist oder die Leistung vollbracht ist. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Metzgerei Rudolf Jacobs an Dritte.
  4. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. hinzuzurechnen. Es kommen die jeweils zum Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung aktuell gesetzlich gültigen Steuersätze zum Ansatz.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss (Bestellung bzw. Angebotsbestätigung) und Lieferung 4 Monate und erhöht sich der von der Metzgerei Rudolf Jacobs allgemein für derartige Leistungen angebotene und berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%  erhöht werden.
  6. Rechnungen der Metzgerei Rudolf Jacobs sind bei Lieferung / Leistungsausführung sofort ohne Abzug von Skonto fällig, es sei denn, die Vertragspartner haben eine andere Zahlungsfrist vereinbart bzw. ist im Angebot der Metzgerei Rudolf Jacobs genannt.
  7. Bei Zahlungsverzug ist die Metzgerei Rudolf Jacobs berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Metzgerei Rudolf Jacobs eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Die Metzgerei Rudolf Jacobs ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Angebot (auch im mündlichen) angegegeben und im Vertrag (Bestellung oder Auftragsbestätigung) vereinbart.
  9. Leistungen, die im Rahmen einer Lieferung oder Betreuung eines Events / einer Veranstaltung (auch sog. Familienfeiern) von der Metzgerei Jacobs für den Auftraggeber von Dritten gebucht werden, sind stets sofort ohne Abzug am Tag der Leistungserbringung fällig. Typischerweise handelt es sich dabei um Leistungen, die zur Ausgestaltung einer Feier bzw. eines Events vom Auftraggeber bestellt sind (z. B. Getränke, Dekorationen, Künstler, Anmietung von Räumen, Beschallungs- oder Lichtanlagen, besondere Einrichtungsgegenstände usw.).
  10. Sollen auf Wunsch des Auftraggebers bei der Zubereitung der Speisen oder Lieferungen aus dem Sortiment der Metzgerei Rudolf Jacobs Eigenschaften berücksichtigt werden, die sich auf Inhaltsstoffe beziehen – hier insbesondere Allergene – oder müssen gesundheitsrelevante Besonderheiten (Diäten, Unverträglichkeiten) bzw. sollen ethisch-kulturelle/religiöse Speiseregeln beachtet werden, muss dies zwingend vom Besteller schon bei der Anfrage mitgeteilt werden, weil es Bestandteil der Gesamtkalkulation ist. Solche Wünsche/Vorgaben müssen bei einer Beauftragung durch den Auftraggeber nach Art und Anzahl benannt werden bzw. werden seitens des Auftragnehmers im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung benannt. Eine kurzfristige Änderung oder Hinzunahme könnte aus produktionstechnischen Gründen ausgeschlossen oder mit Mehrkosten verbunden sein, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt würden.

Lieferungen und Leistungen im Nonfood-Bereich des Auftragnehmers

  1. Auf Wunsch und nach Preisliste bzw. Angebot liefert die Metzgerei Jacobs zu den Speisen die passenden Gläser, Besteckteile, das Geschirr, Warmhalte- oder Kühlgeräte und -Möglichkeiten.
  2. Warmhalteboxen, Wasserbäder und dergleichen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat sie sorgfältig zu behandeln und unbeschädigt zurückzugeben. Treten Verluste oder Beschädigungen auf, während sie in der Obhut des Auftraggebers sind, ist dieser zum Schadensersatz in der tatsächlich anfallenden Höhe verpflichtet. Die Ersatzbesorgung geschieht in den für die professionelle Gastronomie bzw. das Metzgereigewerbe adäquaten Einkaufsquellen.
  3. Das gleiche gilt für Geschirr, Gläser, Besteckteile, Anrichte- und Servierplatten, Transportbehältnisse usw. Es gilt als grundsätzlich vereinbart, dass der Auftragnehmer für den Schaden haftet, sobald er die Teile bei der Lieferung übernommen hat bis zum Ort der vereinbarten Rücknahme. Die Haftung bezieht sich demzufolge auch auf Lagerzeiten.
  4. Die Rückgabe kann individuell vereinbart werden; ist keine Verabredung getroffen, gilt eine Rückgabe am dem Liefertag folgenden Wochentag als angemessen. Die rückzugebenden Geschirr- und Besteckteile sollen von groben Anhaftungen oder Resten befreit und vorgespült sein. Sollte dies nicht der Fall sein, können Mehrkosten für den erhöhten Reinigungsaufwand auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die abzuholenden Gegenstände müssen an einem Ort, an dem die Beladung problemlos möglich ist, komplett zusammenstellt/zusammengetragen sein.
  5. Rückgabeort ist der Sitz der Metzgerei Rudolf Jacobs, sofern in Bestellung und/oder Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Eine einmalige Rückholung durch den Auftraggeber ist im Preis eingeschlossen, es sei denn, es ist anders vereinbart. Sollten verursacht durch den Auftraggeber mehrfache Abholfahrten oder ein erhöhter Aufwand beim Einsammeln notwendig sein, wird der erhöhte Aufwand in Rechnung gestellt.
  6. Reines Dekomaterial oder Tischdecken, insbesondere solches, das deutlich als Einmal-Artikel erkennbar sind, ist durch den Auftraggeber der sachgemäßen Müllbeseitigung zuzuführen.
  7. Speise- oder Getränkereste werden grundsätzlich nicht vom Auftragnehmer zurückgenommen und auch nicht vergütet oder verrechnet.

Stornierung gebuchter Speisenlieferung und Leistungen

  1. GESAMT-STORNIERUNGEN:
  2. Ist im Angebot oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts anderes genannt, ist eine auftraggeberseitige Absage der Leistungen, die vom Auftragnehmer unmittelbar aus seiner Metzgerei und Küche erbracht werden, bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefer-/Ausführungstermin für den Auftraggeber kostenfrei.
  3. Für zahlungspflichtige Leistungen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers bei Dritten bestellt sind (siehe 4.9.) gelten die Stornierungskosten des Einzelfalls. Diese sind vom Auftraggeber in voller Höhe sofort zu zahlen.
  4. TEIL-STORNIERUNGEN
  5. Bis zu vier Tagen vor der Veranstaltung/Lieferung/Leistung kann die Anzahl der zu liefernden Portionen – bezogen auf die gesamte Bestellung oder einzelne Produkte – um bis zu 15 Prozent reduziert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Bestell-Reduzierung nicht möglich, es wird die ursprüngliche Anzahl/Portionszahl in Rechnung gestellt.
  6. Für Leistungen Dritter gilt 6.1.2
  7. Die Metzgerei Jacobs hat das Recht, zugesagte Speisen oder Produkte im Rahmen allgemein anerkannter handwerklicher Regeln (des Gastronomie- und Metzgergewerbes) zu variieren, falls die für die Herstellung der ursprünglich bestellten Speisen erforderlichen Grundprodukte oder Zutaten nicht auf den üblichen Einkaufswegen beschafft werden können. Dies gilt insbesondere für Saisonprodukte oder Produkte besonderer bzw. seltener Art.
  8. Erhöhungen der ursprünglichen Liefermenge werden von der Metzgerei Rudolf Jacobs zu den im Angebot angebotenen Preise erbracht, sofern es möglich ist, die bestellte Mehrmenge zu beschaffen bzw. herzustellen.

Mängelrügen, Preisminderung

  1. Die Metzgerei Jacobs führt alle von ihr erbrachten Leistungen nach anerkannter Fachqualität des Metzgerei-Handwerks und professioneller Gastronomieküche durch. Sie garantiert für die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Speisen. Dabei wird nach im Gesamtunternehmen üblichen Art und Weise gewürzt und gekocht. Geschmacksfragen, die über einen ersichtlichen Verderb von Speisen oder offensichtlich unsachgemäße Zubereitung hinausgehen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Forderung nach einer Preisminderung oder Zurückhaltung einer Zahlung.
  2. Das gleiche gilt für die Portionsgrößen. Menge, Qualität und Preis stehen in unmittelbarem Zusammenhang. Werden seitens der Vertragsparteien keine Vereinbarungen im Einzelfall getroffen, werden Mengen zubereitet und geliefert, die nach allgemeinen Gepflogenheiten  des Gastronomiegewerbes bemessen sind. Dem Auftraggeber obliegt im übrigen, dazu ggf.  im Vorfeld vom Auftraggeber Informationen darüber zu verlangen.
  3. Mängel oder Falschmengen müssen unverzüglich gemeldet / genannt werden (ggf. telefonisch, Email), damit der Auftraggeber ggf. nachbessern kann.
  4. Treten Ereignisse ein, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten – wie z.B. Schneefall, Straßensperren usw. – berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Zahlungseinbehalt, sofern die bestellten Waren/Speisen noch zu einem angemessenen späteren Zeitpunkt angeliefert werden konnten. Eine Verzögerung der Lieferung innerhalb von max. zwei Zeitstunden gilt als angemessen und ggf. unvermeidbar.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen nach Möglichkeit schriftlich erfolgen, wenn dies die Terminstellung zulässt. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann / ein gewerbliches Unternehmen ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Metzgerei Rudolf Jacobs.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solingen, soweit der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Auftraggeberk einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Solingen.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.